Für den Seelsorgebereich gibt es einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat, dem je Gemeinde zwei bis vier gewählte Vertreter/innen angehören. Ferner gehören dem Pfarrgemeinderat der leitende Pfarrer, die beiden Pfarrvikare, der Diakon, die Gemeindereferentin sowie der Pastoralassistent und ferner ein Vertreter des Kirchengemeindeverbandes an.
Der gewählte Pfarrgemeinderat hat zurzeit folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Beratung des leitenden Pfarrers.
- Erarbeitung von pfarrgemeindeübergreifenden Angeboten für die Weiterentwicklung und Gestaltung des liturgischen Lebens und caritativen Arbeit der einzelnen Pfarrgemeinden.
- Realisierung des Pastoralkonzeptes.
- Intensivierung des Austauschs und der Zusammenarbeit der einzelnen Pfarrgemeinden. Zusammenarbeit mit den Ortsausschüssen der fünf Pfarrgemeinden.
- Entscheidung über die Einrichtung von Sachausschüssen und Projektgruppen.
- Herausgabe des gemeinsamen Pfarrbriefs Kreuz & Quer.
- Förderung des Ehrenamtes.