Zur Seelsorgebereich Hennef-Ost gehören die fünf Pfarrgemeinden Liebfrauen Hennef-Warth, St. Remigius Happerschoß, Zur Schmerzhaften Mutter Bödingen, St. Katharina Stadt Blankenberg und St. Johannes der Täufer Uckerath.
Der Pfarrgemeinderat und die Ortsausschüsse beraten und unterstützen den leitenden Pfarrer, dem nach den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils die „apostolische Tätigkeit der Kirche vor Ort“, also die Seelsorge insgesamt, anvertraut worden ist mit seinen Pfarrvikaren, dem Diakon und den Mitarbeitern im pastoralen Dienst. Sie wirken mit und tragen Mitverantwortung in allen pastoralen und sozialen Belangen.
Dem Kirchenvorstand ist die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde übertragen. In jeder der fünf Pfarrgemeinden wird alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt, die andere Hälfte verbleibt bis zu den nächsten Wahlen. So wird eine gewisse Kontinuität gewahrt.
Der Kirchenvorstand der Pfarreiengemeinschaft Hennef-Ost, oder wie auch gesagt wird, des Seelsorgebereiches Hennef-Ost, ist seit einigen Jahren der „Kirchengemeindeverband“ (kurz KGV) Hennef-Ost. Jeder Kirchenvorstand hat zwei Personen in dieses Gremium entsendet.
Vorsitzender ist qua Amt Pfarrer Christoph Jansen.
Weitere Mitglieder sind:
- Hennef-Warth: Dr. Hedi Ross-Schumacher und Wolfgang Hoffstadt
- Happerschoß: Martin Tochtrop und Dirk Lambertz
- Bödingen: Daniela Herlyn und Michaela Musselmann
- Stadt Blankenberg: Sigrid Gude und Benedikt Henkel
- Uckerath: Andrea Wallau und Wolfgang Velten
- dazu Markus Ottersbach (als Verwaltungsleiter ohne Stimmrecht).
Folgende Aufgaben wurden von den Kirchenvorständen auf den Kirchengemeindeverband übertragen:
Zum 01.01.2005 die Anstellungsträgerschaft aller Folgedienste (Pfarramtssekretärinnen, Organisten und Chorleiter, Küsterinnen und Küster), dazu die Aushilfs- und Vertretungskosten für Folgedienste.
Zum 01.01.2010 die Finanz- und Rechtsträgerschaft der pastoralen Kooperation (Finanzmittel für die Seelsorgeaktivitäten, Verhandlungen mit Vereinen und Kommunen, Verträge und Absprachen), Organisation und finanzielle Verwaltung der Büros (Pastoral- und Kontaktbüros), die Reise- und Telefonkosten, die Anstellungsträgerschaft des eigenfinanzierten Personals (Hausmeister und Hausmeisterinnen, Reinigungskräfte, Rasenmähen, Winterdienst), die Aushilfs- und Vertretungskosten für Priesterdienste (auswärtige Geistliche für Gottesdienste).
Zum 01.08.2010 die Betriebsträgerschaft der Kindertageseinrichtungen (Beginn des Kindergartenjahres, Familienzentrum Hennef-Warth, Kindertagesstätte Uckerath und Familienzentrum St. Remigius Happerschoß).
Als Aufgaben verblieben bei den einzelnen Kirchenvorständen die Immobilien- und Vermögensverwaltung (Kirchen und Kapellen, Dienstgebäude wie Pfarrhäuser und Vikarien, Pfarrheime, Grundstücke, Verpachtungen, Erbpachtangelegenheiten, Finanzmittel-Kollekten, Sammlungen, Spenden, Fonds wie Fabrik-, Pfarr-, Vikarie oder Stiftungsfonds, Umbauten und Anbauten). Verwaltung der Caritasmittel, Organisation und finanzielle Verwaltung der Büchereien, Koordination der Belegung von Versammlungsräumen (Pfarrheim), Anregungen an den KGV.