Sie waren bereits früher katholisch, haben sich aber vor einiger Zeit zum Austritt entschlossen?
Jetzt möchten Sie wieder in die katholische Kirche eintreten…
Die Tür steht Ihnen offen und die Kirche heißt Sie willkommen!
Wir freuen uns, wenn Sie – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen. Da die Kirche den öffentlich erklärten Austritt beim Amtsgericht als Distanzierung ernst nimmt, bedeutet Ihr Wiedereintritt somit auch eine Versöhnung mit der Kirche.
In einem ersten persönlichen Kontaktgespräch werden Ihre Anliegen und alle Fragen zum Wiedereintritt mit Ihnen besprochen und gemeinsam geklärt, wann und wo die Wiederaufnahme erfolgen soll. Für den Antrag zur Wiederaufnahme, der kurz vor der Aufnahme beim Bischof gestellt wird, wird eine Taufbescheinigung benötigt; das Datum des Austritts sollte auch bekannt sein.
Um den römisch-katholischen Glauben immer tiefer kennenzulernen, treffen Sie sich zur Vorbereitung des Wiedereintritts regelmäßig zu Einzelgesprächen mit dem Seelsorger, der Ihnen auf dem Weg zum Wiedereintritt zur Seite steht.